AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Ver- träge zwischen dem Sachverständigenbüro Christoph Römling (im Folgenden „Auftragneh- mer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erstellung von Immobiliengutachten (insbe- sondere Verkehrswertgutachten) sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Neben- leistungen und Lieferungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers wer- den nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schrift- lich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag (Werkvertrag) über die Erstellung eines Gutachtens kommt durch die schriftli- che Beauftragung (z. B. Angebot und Annahme per E-Mail, Brief oder Fax) bzw. durch eine in Textform dokumentierte Vereinbarung zustande.

(2) Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksam- keit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Der Auftragnehmer erstellt nach bestem Wissen und Gewissen ein neutrales Gutachten (insbesondere ein Verkehrswertgutachten) über die beauftragte Immobilie.

(2) Das Gutachten wird nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. BGB, BauGB, ImmoWertV) und den anerkannten Regeln der Technik sowie den allgemein anerkannten Be- wertungsgrundsätzen gefertigt.

(3) Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Ortsbesichtigung, Dokumentenbeschaffung, Auswer- tung von Daten) ergibt sich aus dem vereinbarten Auftragsinhalt oder einer etwaigen Leis- tungsbeschreibung.

(4) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Beginn der Gutachtenerstellung werden nur berücksichtigt, wenn sie zumutbar sind und der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich zustimmt. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird gesondert vergütet.

(5) Eine Überprüfung der baulichen Substanz, von Schadstoffbelastungen oder anderer tech- nischer Aspekte (z. B. Statik, Bauphysik) ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich ver- einbart wird. Das Gutachten darf nicht als Grundlage für bauliche Maßnahmen verwendet wer- den, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung sachkundige Dritte (Subunterneh- mer oder freie Mitarbeiter) hinzuzuziehen, soweit keine berechtigten Interessen des Auftrag- gebers entgegenstehen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche notwendigen Informationen, Unterlagen und Auskünfte (z. B. Grundbuchauszüge, Lagepläne, Baupläne, Mietverträge, behördliche Be- scheide) rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer bzw. dessen Bevollmächtigten den Zu- gang zur Immobilie zwecks Ortsbesichtigung. Wird ein Ortstermin aus Gründen, die der

Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den ent- standenen Aufwand (z. B. Fahrtkosten, Zeitaufwand) in Rechnung zu stellen.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die infolge verspäteter oder unvollständiger Mitwir- kungshandlungen des Auftraggebers entstehen, berechtigen den Auftragnehmer zur Anpas- sung der vereinbarten Termine und zur gesonderten Vergütung von zusätzlich anfallenden Kosten.

(4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel oder Einwendungen, die der ordnungs- gemäßen Leistungserbringung entgegenstehen, unverzüglich anzuzeigen.

(5) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nach § 648 BGB vor Fertigstellung des Gutachtens, ist der Auftragnehmer berechtigt, 30 % der vereinbarten Vergütung als pauschalen Schadens- ersatz zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftrag- nehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung (Werklohn) für die Erstellung des Gutachtens bestimmt sich nach der schrift- lich getroffenen Honorarvereinbarung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung nach Abnahme des Gutachtens fällig und innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(3) Zusätzlich zum vereinbarten Honorar können Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Kopierkos- ten, Gebühren für behördliche Auskünfte oder Grundbuchauszüge) abgerechnet werden, so- fern dies nicht ausdrücklich anderweitig geregelt ist.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für jede Mahnung eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 € zu erheben.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung einen angemessenen Vorschuss bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Bearbeitung des Gutach- tens bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

§ 6 Fristen und Termine

(1) Fristen und Termine zur Fertigstellung des Gutachtens sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (z. B. in Textform) bestätigt wurden. Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderun- gen wegen nicht eingehaltener Fristen sind ausgeschlossen.

(2) Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. behördliche Anordnungen, Krankheit, Verzögerungen bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen) berechtigen den Auf- tragnehmer, den Fertigstellungstermin angemessen zu verschieben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.

§ 7 Abnahme

(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber nach Fertigstellung des Gutachtens dessen Fer- tigstellung mit und übergibt/oder übermittelt ihm das Gutachten.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 7 Tage) abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(3) Erklärt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch lehnt er diese unter konkreter Benennung der Mängel ab, gilt das Gutachten als abgenommen.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den ge- setzlichen Bestimmungen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den ty- pischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – ausge- schlossen.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Gutachten in jedem Fall von Dritten (z. B. Banken, Behörden, Gerichten) in der beabsichtigten Weise anerkannt wird.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das erstellte Gutachten dem jeweils anerkannten Stand der Technik und den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Kenntnisnahme, schriftlich zu rügen.

(3) Liegt ein Mangel vor, ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den in § 8 geregelten Haf- tungsbeschränkungen.

§ 10 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle Urheberrechte an dem erstellten Gutachten verbleiben beim Auftragnehmer.

(2) Der Auftraggeber erhält das einfache, nicht übertragbare Recht, das Gutachten im vertrag- lich vereinbarten Umfang zu nutzen (z. B. Vorlage bei Behörden, Banken). Jede weiterge- hende Nutzung (z. B. Veröffentlichung, Vervielfältigung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Das Gutachten verbleibt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung im Eigentum des Auftragnehmers.

(3) Eine Weitergabe des Gutachtens an Dritte ist nur zulässig, sofern dies zur Erfüllung des Zwecks der Beauftragung erforderlich ist. Eine gewerbliche oder sachfremde Nutzung ist un- tersagt.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).

(2) Personenbezogene Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragser- füllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung

des Auftragnehmers enthalten, die unter [URL oder anderweitiger Zugang] abrufbar ist oder dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt wird.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammen- hang mit dem Auftrag bekannt werden, nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder nachweislich ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich zugänglich gemacht wur- den, bereits vor Offenlegung rechtmäßig im Besitz des Auftragnehmers waren oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 13 Widerrufsrecht (bei Verbraucherverträgen im Fernabsatz)

(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wird der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. Telefon, E-Mail, Online) geschlossen, kann dem Auftraggeber ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zustehen.

(2) Die Einzelheiten zu Inhalt, Form und Frist des Widerrufsrechts entnimmt der Auftraggeber der gesonderten Widerrufsbelehrung, die ihm unmittelbar nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

(3) Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Auftraggeber in Textform (z. B. per E-Mail, Brief) zur Verfügung gestellt, sodass er sie auf einem dauerhaften Datenträger speichern oder ausdrucken kann.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Auf diese AGB und die Vertragsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der un- wirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.