Von Banken anerkannte Beleihungswertgutachten nach BelWertV: nachvollziehbar hergeleitet und im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Ihr Anlass
Sie benötigen einen Immobilienwert für eine Finanzierung? Das Beleihungswertgutachten betrachtet langfristige Objekt- und Marktmerkmale statt kurzfristiger Preisspitzen. Für Gutachten im Anwendungsbereich der BelWertV bestimmt die Pfandbriefbank den Gutachter. Stimmen Sie Auftrag und Anforderungen deshalb vorab mit Ihrer Bank ab.
Wir besprechen anschließend die Bewertungsaufgabe und die benötigten Unterlagen. Bei dringenden Aufträgen erstellen wir Ihr Gutachten innerhalb von 72 Stunden nach Auftragserteilung.
Für wen?
Kreditinstitute, Eigentümer und Investoren brauchen einen nachvollziehbaren Blick auf die langfristige Werthaltigkeit. Der Auftrag richtet sich nach dem Verwendungszweck und den Anforderungen der Bank.
Eine dokumentierte Wertermittlung für die Beurteilung der Immobiliensicherheit.
Die Bewertungsanforderungen Ihrer finanzierenden Bank frühzeitig klären.
Langfristige Objektmerkmale in die Finanzierungsplanung einbeziehen.
Die Werthaltigkeit Ihrer Immobilien als Finanzierungsgrundlage einordnen.
Leistungsumfang
Das Gutachten verbindet Besichtigung, Objektunterlagen und Marktanalyse. Die nachvollziehbare Wertermittlung wird im Vier-Augen-Prinzip geprüft.
Wir erfassen Nutzung, Größe, Ausstattung und weitere wertrelevante Merkmale Ihrer Immobilie.
Der Zustand des Objekts und seine baulichen Eigenschaften fließen in die Bewertung ein.
Wir betrachten regionale Marktgegebenheiten und langfristige Nutzungsperspektiven.
Die vorsichtige Bewertung berücksichtigt die künftige Verkäuflichkeit und mögliche andere Nutzungen.
Das Gutachten führt die geprüften Daten und Wertansätze zu einem begründeten Beleihungswert zusammen.
Wir prüfen das Beleihungswertgutachten im Team und sichern damit die Qualität der Ausarbeitung.
Bewertungsgrundlagen
Die BelWertV gibt vor, wie Erträge, Substanz und Vergleichsdaten einzubeziehen sind. Ihre Verfahren werden nicht beliebig ausgetauscht: Objektart und gesetzliche Voraussetzungen bestimmen die Herleitung.
Nach der BelWertV werden Ertragswert und Sachwert grundsätzlich getrennt ermittelt. Regelmäßig ist der Ertragswert für den Beleihungswert maßgeblich. Entscheidend sind nachhaltig erzielbare Erträge und die dafür anzusetzenden Kosten. So erhält die Finanzierung eine langfristige Bewertungsgrundlage.
Der Sachwert bildet Boden und bauliche Anlagen ab und dient neben dem Ertragswert als eigenständige Betrachtung. Erkennbare Mängel und Instandhaltungsbedarf müssen berücksichtigt werden. Für geeignete, dauerhaft zur Eigennutzung nachgefragte Wohnobjekte erlaubt die BelWertV unter bestimmten Voraussetzungen eine Orientierung am Sach- oder Vergleichswert.
Bei bestimmten Wohnobjekten und Teileigentum kann der Vergleichswert den Sachwert ersetzen. Dafür braucht es passende Vergleichsfälle und die gesetzlich geforderte Datengrundlage. Welche Vorgehensweise zulässig ist, wird am konkreten Objekt geprüft. Ein aktueller Marktpreis wird dadurch nicht automatisch zum Beleihungswert.
Kundenstimmen
Lesen Sie, wie Auftraggeber unsere Beratung und Immobilienbewertung erlebt haben.
Ich habe ein Vollgutachten beauftragt und war durchweg zufrieden. Der Ablauf war klar strukturiert, die Ortsbesichtigung gründlich und alle Annahmen wurden nachvollziehbar erklärt.
Verkehrswertgutachten
Die Einschätzung war sehr gründlich und hat uns geholfen, eine faire Lösung innerhalb der Familie zu finden.
Bewertung
Für die Preisfindung vor dem Wohnungsverkauf habe ich ein Kurzgutachten beauftragt. Der Ablauf war klar strukturiert und zügig, alle Annahmen wurden nachvollziehbar erklärt.
Kurzgutachten
Die Rückmeldung kam schneller als erwartet und war fachlich sehr klar. Keine überflüssigen Formalitäten, sondern einfach eine gute, ehrliche Dienstleistung. Hat mir wirklich weitergeholfen.
Beratung & Service
Herr Römling hat die Unterlagen zügig geprüft, Annahmen transparent erläutert und mögliche Risiken (z. B. Dach, Leitungen) verständlich eingeordnet.
Immobilienkauf
Das sehr kurzfristig beantragte Kurzgutachten wurde schnell, anschaulich, übersichtlich und aussagekräftig erstellt und von der Bank des potentiellen Käufers akzeptiert.
Kurzgutachten
Qualifikation
Christoph Römling ist M.Sc. Immobilienbewertung sowie HypZert F und ZIS izert HSA (G) zertifiziert. Unser Büro in Bernburg verbindet dieses Fachwissen mit regionaler Marktkenntnis.
Vier-Augen-Prinzip
für Ihr Vollgutachten
HypZert F
Christoph Römling
Welche Immobilie soll bewertet werden, wofür wird das Gutachten benötigt und welche Vorgaben stellt Ihre Bank? Wir besprechen Umfang, Unterlagen und Angebot.