Lassen Sie die tatsächliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie fundiert ermitteln und eine mögliche höhere Abschreibung nachvollziehbar begründen.
Ihr Potenzial
Bei vermieteten Immobilien bestimmt die Abschreibung mit, wie hoch Ihre steuerpflichtigen Einkünfte ausfallen. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als der gesetzliche Standard, kann eine höhere jährliche AfA in Betracht kommen.
Ein Nutzungsdauergutachten macht die objektspezifischen Gründe nachvollziehbar. Wir untersuchen dafür die Merkmale Ihrer Immobilie und leiten ihre Restnutzungsdauer fundiert her. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und dem Finanzamt.
Für Sie
Ob einzelne Kapitalanlage oder Immobilienbestand: Das Gutachten schafft eine nachvollziehbare Grundlage, um die tatsächliche Nutzungsdauer und eine mögliche AfA-Anpassung einzuordnen.
Prüfen lassen, ob Zustand und Nutzung Ihrer vermieteten Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer begründen.
Die Nutzungsdauer einzelner Gebäude oder mehrerer Objekte auf einer fachlichen Grundlage beurteilen.
Objektspezifische Grundlagen und Herleitung der Restnutzungsdauer für die steuerliche Einordnung erhalten.
Abnutzung, Modernisierungen und Einschränkungen im Zusammenhang bewerten lassen.
Ihr Gutachten
Bauzustand, wirtschaftliche Nutzbarkeit und mögliche rechtliche Grenzen werden zusammen betrachtet. Entscheidend sind die tatsächlichen Eigenschaften Ihres Gebäudes.
Wir erfassen Objektart, Baujahr, Bauweise und vorhandene Unterlagen und besichtigen die Immobilie vor Ort.
Wir betrachten Bausubstanz, Instandhaltungsstau, Schäden sowie durchgeführte Sanierungen und Modernisierungen.
Die verbleibende Nutzungsdauer wird aus den objektspezifischen Gegebenheiten nachvollziehbar abgeleitet und begründet.
Rechtliche Rahmenbedingungen und bestehende Nutzungseinschränkungen werden auf ihren Einfluss auf die Nutzungsdauer geprüft.
Heizung, Dämmung und technische Ausstattung werden mit Blick auf Zustand und weitere Nutzbarkeit eingeordnet.
Sie erhalten ein strukturiertes Gutachten mit verständlicher Herleitung, Fotodokumentation und zugehörigen Nachweisen.
Zum Beispiel 500.000 oder 500.000,50. Der Grundstücksanteil wird über den Gebäudeanteil herausgerechnet.
Maßgeblich ist die Fertigstellung, nicht das Kaufjahr. Regulärer AfA-Satz wird berechnet.
Die tatsächliche Restnutzungsdauer wird im Gutachten individuell ermittelt. Der Regler dient Ihrer Modellrechnung.
Der Beispielvergleich wird geladen.
Reguläre lineare AfA
Mit angenommener Restnutzungsdauer
Möglicher zusätzlicher Betrag pro Jahr
Vereinfachter Jahresvergleich für vermietete Wohngebäude bei linearer AfA. Die Beispielwerte können Sie anpassen. Berechnet wird der Gebäudeanteil des Kaufpreises multipliziert mit dem jeweiligen AfA-Satz und Ihrem Grenzsteuersatz. Der reguläre Satz beträgt bei Fertigstellung vor 1925 2,5 %, von 1925 bis 2022 2 % und ab 2023 3 %. Erwerbsnebenkosten, Sonderabschreibungen, Gutachtenkosten und individuelle steuerliche Besonderheiten sind nicht einbezogen. Die angenommene Restnutzungsdauer und eine steuerliche Anerkennung werden durch den Rechner nicht bestätigt. Die Berechnung erfolgt in Ihrem Browser. Grundlage: § 7 EStG.
Kundenstimmen
Erfahrungen mit persönlicher Beratung und nachvollziehbaren Immobilienbewertungen.
Ich habe ein Vollgutachten beauftragt und war durchweg zufrieden. Der Ablauf war klar strukturiert, die Ortsbesichtigung gründlich und alle Annahmen wurden nachvollziehbar erklärt.
Verkehrswertgutachten
Die Einschätzung war sehr gründlich und hat uns geholfen, eine faire Lösung innerhalb der Familie zu finden.
Bewertung
Für die Preisfindung vor dem Wohnungsverkauf habe ich ein Kurzgutachten beauftragt. Der Ablauf war klar strukturiert und zügig, alle Annahmen wurden nachvollziehbar erklärt.
Kurzgutachten
Die Rückmeldung kam schneller als erwartet und war fachlich sehr klar. Keine überflüssigen Formalitäten, sondern einfach eine gute, ehrliche Dienstleistung. Hat mir wirklich weitergeholfen.
Beratung & Service
Herr Römling hat die Unterlagen zügig geprüft, Annahmen transparent erläutert und mögliche Risiken (z. B. Dach, Leitungen) verständlich eingeordnet.
Immobilienkauf
Das sehr kurzfristig beantragte Kurzgutachten wurde schnell, anschaulich, übersichtlich und aussagekräftig erstellt und von der Bank des potentiellen Käufers akzeptiert.
Kurzgutachten
Persönliche Kompetenz
Christoph Römling ist M.Sc. Immobilienbewertung sowie HypZert F und ZIS izert HSA (G) zertifiziert. Unser Büro in Bernburg verbindet dieses Fachwissen mit persönlicher Beratung.
HypZert F
Christoph Römling
ZIS izert HSA (G)
Persönlich zertifiziert
Sie nennen uns Ihre Immobilie und Ihr Anliegen. Gemeinsam besprechen wir, welche Unterlagen vorliegen und wie ein Nutzungsdauergutachten Sie bei der steuerlichen Einordnung unterstützen kann.